Staatliche Unterstützung bei rechtlichen Problemen für Privatpersonen
Manche rechtlichen Probleme lassen sich nicht ohne Hilfe lösen. Wer sich rechtliche Hilfe in solchen Momenten nicht leisten kann, kann dafür in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung vom Staat bekommen.
Hierfür bietet Deutschland zwei zentrale Möglichkeiten finanzieller Unterstützung bei rechtlichen Problemen:
1. Beratungshilfe
Beratungshilfe ermöglicht finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen für rechtlichen Rat durch eine Beratungsperson (z.B. Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen). Die Unterstützung erfolgt mit einem Beratungsschein, ähnlich wie ein Gutschein (siehe dazu weiter unten „Wie bekomme ich Beratungshilfe?“). Beratung ist in fast allen Rechtsgebieten möglich (im Strafrecht nur mit Einschränkungen). Wie der Begriff sagt, geht es primär um die Beratung zu rechtlichen Fragen. Wenn im Einzelfall erforderlich, kann darunter aber auch eine außergerichtliche Vertretung durch eine*n Rechtsanwalt*in fallen.
Beratungshilfe bekommt, wer sehr wenig Geld zur Verfügung hat, und deshalb auch die höchstmögliche Form der Prozesskostenhilfe erhalten würde (siehe dazu weiter unten, Option A in „Wer bekommt Prozesskostenhilfe?“).
Wenn es andere Möglichkeiten zur Beratung gibt, müssen diese zuerst in Anspruch genommen werden, bevor Beratungshilfe gewährt wird. Andere Möglichkeiten gibt es zum Beispiel bei:
- Gewerkschaften – insbesondere zu arbeitsrechtlichen Fragen,
- Mieterverbände – insbesondere zu mietrechtlichen Fragen,
- Behörden, die Beratung leisten z.B. die Ausländerbehörde, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Jugendämter
- Gehen Sie am besten zuerst persönlich zum Amtsgericht Ihres Wohnsitzes und schildern dort Ihr Problem. Alternativ können Sie einen Antrag auf Beratungshilfe auch schriftlich unter Verwendung dieses Formulars bei Ihrem Amtsgericht stellen.
- Sie müssen Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geben, damit nachvollzogen werden kann, dass Sie sich rechtlichen Rat nicht ohne Unterstützung leisten können. Nehmen Sie dazu Unterlagen zum Nachweis mit (z.B. Personalausweis, Nachweis über Einkommen, Kontoauszüge, Mietvertrag etc.).
- Das Amtsgericht stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Beratungsschein aus. Mit diesem können Sie eine Beratungsperson Ihrer Wahl aufsuchen. An diese müssen Sie 15€ zahlen, die übrigen Kosten rechnet die Beratungsperson auf Grundlage des Beratungsscheins bei der zuständigen Landeskasse ab. Eine Beratungsperson finden Sie z.B. auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammern.
- In Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe. Hier erfolgt die Beratung durch eine öffentliche Rechtsberatung (in Hamburg durch: Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen; in Bremen durch: Bremischer Anwaltsverein und Arbeitnehmerkammer Bremen).
- In Berlin kann man zwischen der öffentlichen Rechtsberatung und der Beratungshilfe, wie sie oben beschrieben ist, wählen. Die öffentliche Rechtsberatung finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksämter.
2. Prozesskostenhilfe
Falls Beratung mal nicht ausreicht, sondern ein Gerichtsprozess zur Klärung einer rechtlichen Frage erforderlich ist, übernimmt die Prozesskostenhilfe bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (siehe dazu unten). Abhängig von Ihren Vermögensverhältnissen gibt es unterschiedliche Stufen der Bewilligung:
A) Übernahme der gesamten Kosten des Gerichtsprozesses (inklusive Ihrer Anwaltskosten)
B) Übernahme eines Teils der Prozesskosten
C) Ermöglichung lediglich einer Rückzahlung in Raten
Achtung!
- Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie jedoch unter Umständen die Kosten des Rechtsanwalts der Gegenseite bezahlen.
- Sollte sich Ihre wirtschaftliche Situation in den 4 Jahren nach Prozessende verbessern, kann die gewährte Prozesskostenhilfe zurückverlangt werden.
Jeder, der so wenig Einkommen und Vermögen zur Verfügung hat, dass er die Kosten des Prozesses nicht, nur zu einem Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Vollständig werden Prozesskosten nur übernommen, wenn das Vermögen so gering ist, dass eine Beteiligung an den Prozesskosten unter keinen Umständen möglich ist. Es wird außerdem folgendes geprüft:
- Das Verfahren muss Aussicht auf Erfolg bieten (Sie müssen also eine Chance haben, den Prozess zu gewinnen)
- Das Verfahren darf nicht mutwillig sein (das heißt, Sie würden auch dann nicht von dem Prozess absehen, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssten).
- Sie müssen einen Antrag bei dem für Ihr (potentielles) Verfahren zuständigen Gericht stellen.
- Diesem Antrag müssen Sie eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Kopien entsprechender Belege (z.B. Personalausweis, Nachweis über Einkommen, Kontoauszüge, Mietvertrag etc.) beifügen. Einen Vordruck für das erforderliche Formular erhalten Sie hier.