Staatliche Unterstützung bei rechtlichen Problemen für Privatpersonen

Manche rechtlichen Probleme lassen sich nicht ohne Hilfe lösen. Wer sich rechtliche Hilfe in solchen Momenten nicht leisten kann, kann dafür in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung vom Staat bekommen.

Hierfür bietet Deutschland zwei zentrale Möglichkeiten finanzieller Unterstützung bei rechtlichen Problemen:

 

Beratungshilfe (für rechtliche Beratung außerhalb von Gerichtsverfahren) und Prozesskostenhilfe (im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen) stehen auch ausländischen Staatsbürger*innen zur Verfügung. Es muss um Sachverhalte mit Bezug zu Deutschland gehen – mit wenigen Ausnahmen.

1. Beratungshilfe

Beratungshilfe ermöglicht finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen für rechtlichen Rat durch eine Beratungsperson (z.B. Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen). Die Unterstützung erfolgt mit einem Beratungsschein (ähnlich wie ein Gutschein). 
Beratung ist in fast allen Rechtsgebieten möglich (im Strafrecht nur mit Einschränkungen).

 

Die Beratung kann verschiedene Tätigkeiten beinhalten. Die Beratungsperson kann auch für Sie aktiv werden und z.B. Schreiben aufsetzen. Wenn nötig, können mit demselben Beratungshilfeschein mehrere Gespräche erfolgen.
Beratungshilfe deckt die „außergerichtliche Vertretung“ ab. Falls es zu einem Verfahren kommt, gibt es die Prozesskostenhilfe.

Die Voraussetzungen, um Beratungshilfe zu erhalten, sind:

  • Bedürftigkeit: Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Ersparnisse oder Vermögen.
  • Notwendigkeit: Sie haben es versucht und können das Problem nicht anders lösen. Eine Person mit mehr Einkommen würde eine Beratung kostenpflichtig beauftragen, weil sie notwendig ist.
  • Alternativen geprüft: Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, die das Problem abdeckt. Sie haben versucht, eine andere Beratung zu finden zum Beispiel bei:
    • Gewerkschaften – insbesondere zu arbeitsrechtlichen Fragen,
    • Mieterverbände – insbesondere zu mietrechtlichen Fragen,
    • Behörden, die Beratung leisten z.B. die Ausländerbehörde, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Jugendämter
  • Rechtlicher Status: In dieser Angelegenheit haben Sie noch keine Beratungshilfe beantragt.

Den Antrag können Sie mündlich im Amtsgericht, per Post, über Ihre Anwaltskanzlei oder über den Onlinedienst „Mein Justizpostfach” stellen. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen.

  • Sie müssen Belege über Ihre Einkünfte, Ersparnisse und Ausgaben einreichen. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, reicht ein aktueller Bescheid. Wenn Sie eigenes Einkommen haben oder Bürgergeld beziehen, müssen Sie Ihre finanzielle Situation mit folgenden Dokumenten nachweisen:
    • Verdienstbescheinigung oder aktueller Bürgergeldbescheid
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Ihren Konten
    • Falls Sie weitere Einkünfte oder fixe regelmäßige Ausgaben haben, die nicht in den Kontoauszügen zu sehen sind, zeigen Sie auch dafür Nachweise.
  • Reichen Sie ebenfalls Unterlagen zu ihrem rechtlichen Problem ein. Diese Dokumente helfen dem Amtsgericht dabei, festzustellen, ob Ihre Angelegenheit ein berechtigter Fall ist:
    • Briefe oder E-Mails z.B. vom Vermieter, Jobcenter, etc.
    • Briefe oder E-Mails, die Sie in der Angelegenheit geschrieben haben, als Nachweise über Versuche, das Problem selbst zu lösen oder eine andere rechtliche Beratung zu finden.
    • Verträge oder andere Unterlagen zum Rechtsverhältnis, wie Mietvertrag, Kaufvertrag, Rechnung oder andere Urkunden
  • Bei Antragstellung im Amtsgericht müssen Sie sich ausweisen. Bringen Sie dafür eines der folgenden Dokumente mit: Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, europäische Identitätskarte, Aufenthaltstitel oder Duldung.
  • Das Amtsgericht stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Beratungsschein aus. Mit diesem können Sie eine Beratungsperson Ihrer Wahl aufsuchen. An diese müssen Sie 15€ zahlen. Einige Kanzleien erlassen aber die Gebühr. Eine Beratungsperson finden Sie z.B. auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammern. Weitere Tipps zur Anwaltssuche finden Sie hier.
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2. Prozesskostenhilfe

Falls Beratung nicht ausreicht, sondern ein Gerichtsprozess zur Klärung einer rechtlichen Frage erforderlich ist, finanziert Ihnen die Prozesskostenhilfe die Kosten des Gerichtsverfahrens. Das sind in erster Linie die Gerichtsgebühren, können aber auch Kosten für eventuelle Gutachter sein. Oft wird Ihnen auch eine Anwältin oder ein Anwalt Ihrer Wahl zur Seite gestellt, dann werden sowohl die Gerichts- als auch die Kosten Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts finanziert. Abhängig von Ihren Vermögensverhältnissen gibt es  unterschiedliche Stufen der Bewilligung:

A) Übernahme der gesamten Kosten des Gerichtsprozesses (inklusive Ihrer Anwaltskosten)

B) Übernahme eines Teils der Prozesskosten

C) Ermöglichung lediglich einer Rückzahlung in Raten

Achtung!

  • Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie jedoch unter Umständen die Kosten des Rechtsanwalts der Gegenseite bezahlen.
  • Sollte sich Ihre wirtschaftliche Situation in den 4 Jahren nach Prozessende verbessern, kann die gewährte Prozesskostenhilfe zurückverlangt werden.

Die Voraussetzungen, um Prozesskostenhilfe zu erhalten, sind:

  • Sie haben ein geringes Einkommen und nur wenig Erspartes.
  • Sie haben keine Rechtsschutzversicherung für Ihr Anliegen.
  • Es muss eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit bestehen. Das wird durch das Gericht beurteilt.
  • Ihre Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig. Das heißt, eine Person mit mehr Einkommen würde in der Angelegenheit selbst ein Gerichtsverfahren bezahlen.
  • Es ist oft sinnvoll, den Antrag auf Prozesskostenhilfe erst zu stellen, wenn Sie sich einen Überblick über Ihre Rechte verschafft haben. Also nach einem Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Das Gespräch kann für Sie bereits Kosten verursachen, wenn Sie hierfür keine Beratungshilfe haben.
  • Die Anwaltskanzlei wird dann die Prozesskostenhilfe mit Ihnen beantragen und führt das Verfahren in Ihrem Namen. Wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, tragen Sie die entstandenen Anwaltskosten selbst.
  • Sie können den Antrag auch allein bei Gericht stellen. Diesem Antrag müssen Sie eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Kopien entsprechender Belege (z.B. Personalausweis, Nachweis über Einkommen, Kontoauszüge, Mietvertrag etc.) beifügen. Einen Vordruck für das erforderliche Formular erhalten Sie hier.
  • Wenn Sie wegen der erforderlichen Angaben unsicher sind, können Sie auch die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts ihres Wohnsitzes aufsuchen.

Auf dieser Seite erläutern wir die Grundzüge dieses Systems. Ausführlichere und gut aufbereitete Informationen zur Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe mit Fallbeispielen finden Sie in der Handreichung des Justizministeriums auf Deutsch, Englisch und Arabisch.