FAQ für Organisationen

Die UPJ Pro Bono Rechtsberatung vermittelt eine Vielzahl rechtlicher Themen. Eine Übersicht exemplarischer Rechtsgebiete finden Sie auf der Seite „Beratung“.

Grundsätzlich kann über die UPJ Pro Bono Rechtsberatung ein breites Spektrum an Anfragen und Rechtsgebieten vermittelt werden. Insbesondere folgende Anfragen können wir jedoch nicht zur Vermittlung annehmen:

  • kurzfristige Anfragen;
  • Anfragen im Namen eines Dritten;
  • Anfragen von Einzelpersonen, die nicht im Zusammenhang mit der Gründung einer Organisation stehen;
  • verwaltungsrechtliche oder steuerliche Fragen, die nicht mit einer Rechtsfrage zusammenhängen;
  • Anfragen für gerichtliche Vertretung.

Grundsätzlich können Sie unbegrenzt viele Rechtsfragen einreichen. Manchmal können mehrere rechtliche Fragen in einem Pro-bono-Mandat zusammengeführt werden. Manchmal müssen komplexere Fragen auf mehrere Mandate aufgeteilt werden. Die Entscheidung darüber trifft UPJ nach einer Vorprüfung durch Anwält*innen und bespricht diese Entscheidung mit Ihnen. 

UPJ erhebt pro Vermittlungsfall einen geringen Beitrag, sofern eine Fragestellung an eine Kanzlei vermittelt werden konnte. Dieser Beitrag soll die Ernsthaftigkeit der Fragestellung und der erforderlichen Mitwirkung verdeutlichen, damit die Rechtsberatung auch mit einem zeitnahen Ergebnis endet. Dieser Beitrag richtet sich einerseits nach der Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen einer NPO und andererseits nach der Komplexität Ihrer Fragestellung, die evtl. in mehrere Pro-bono-Mandate aufgeteilt werden muss:

A: Kleine Organisationen und Initiativen bis 10 Mitarbeiter*innen

  • 50 € einfache Fragestellung
  • 75 € komplexere Fragestellung


B: Mittlere Organisation bis 30 Mitarbeiter*innen

  • 100 € einfache Fragestellung
  • 130 € komplexere Fragestellung


C: Größere Organisation bis 100 Mitarbeiter*innen

  • 150 € einfache Fragestellung
  • 180 € komplexere Fragestellung


D: Große Organisation über 100 Mitarbeiter*innen

  • 200 € einfache Fragestellung
  • 250 € komplexere Fragestellung

Mit Abschluss eines Beratungsvertrages mit der Kanzlei endet die Tätigkeit von UPJ. Die Beratung durch die Kanzlei unterliegt berufsrechtlichen Vorschriften auch im Hinblick auf die Bearbeitung von Mandaten. Etwaige auftretende Schwierigkeiten müssen Sie direkt mit der Kanzlei klären. Um einen Hinweis auf das Verhalten der Kanzlei als Feedback wird gebeten.

Die Kanzleien melden sich für spezifische Fragestellungen und führen die mit Ihnen besprochenen Aufgaben aus. Wenn Sie zusätzliche oder andere Unterstützung benötigen, senden Sie UPJ bitte Ihre neue Rechtsfrage über das Anmeldeformular. Wenn Ihre Fragestellung noch nicht vermittelt wurde, geben Sie UPJ bitte umgehend Bescheid, um die Beschreibung Ihrer Rechtsfrage für die Kanzleien zu ändern.

Grundsätzlich ja. UPJ ermutigt NPO, Kanzleien sowie Anwält*innen, eine Beziehung miteinander aufzubauen. Doch es besteht keine Verpflichtung, über das Pro-bono-Projekt hinaus zusammenzuarbeiten. UPJ empfiehlt Ihnen, sich ggf. mit neuen oder weiteren Rechtsfragen für eine erneute Vermittlung anzumelden.

UPJ schreibt ihre Rechtsberatungsanfrage bis zu drei Mal im Rundbrief an den UPJ-Kanzleiverteiler aus. Die Kanzleien können sich innerhalb von 10 Tagen auf die Anfragen bewerben. Meldet sich innerhalb der Frist beim dritten Mal keine Kanzlei, gilt Ihre Rechtsberatungsanfrage als nicht vermittelt. Eine weitere Ausschreibung durch UPJ erfolgt nicht. UPJ informiert Sie in diesem Fall über die Nichtvermittlung.

FAQ für Kanzleien

    • Kanzleien, die in Deutschland rechtsberatend tätig sind
    • Einzelne Anwält*innen mit deutscher Zulassung
    • nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zur unentgeltlichen rechtlichen Beratung befugte Personen.

Grundsätzlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Registrierung.

Sie sollten sich innerhalb von 10 Tagen für ein Mandat, das in der Vermittlungsplattform beschrieben wird, bewerben und die dafür erforderlichen internen Klärungen herbeigeführt haben. Mandate werden bis zu 3 Mal veröffentlicht (und ab dem 2. Mal als „first come – first serve“ vergeben)

UPJ spricht vorab mit jeder Organisation und versucht, wenn möglich, wichtige Termine schon in der Projektbeschreibung zu nennen. Dennoch sollten Sie in Ihrem Erstgespräch alle Fristen und Termine nochmals abstimmen. Bitte beachten Sie dabei die berufsrechtlichen Vorschriften.

Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeit von UPJ mit Abschluss des Beratungsvertrages zwischen Ihnen und der NPO endet. Etwaige auftretende Schwierigkeiten müssen Sie direkt mit Ihrer*m Mandant*in klären. Sollte die unverbindliche Schätzung des Beratungsaufwands in der Mandatsbeschreibung zu gering gewesen sein, können Sie uns dies zurückmelden.

Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeit von UPJ mit Abschluss des Beratungsverhältnisses zwischen Ihnen und der NPO endet. Etwaige auftretende Schwierigkeiten müssen Sie direkt mit Ihrer*m Mandant*in klären. Um einen Hinweis auf das Verhalten der NPO als Feedback wird gebeten.

UPJ weist alle NPO darauf hin, dass die Pro-bono-Rechtsberatung nur für die eingangs mit ihr abgestimmten Fragestellungen durchgeführt wird. Diese werden in der Vermittlungsplattform beschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeit von UPJ mit Abschluss des Beratungsvertrages zwischen Ihnen und der NPO endet. Etwaige auftretende Schwierigkeiten müssen Sie direkt mit Ihrer*m Mandant*in klären.

Ja. UPJ ermutigt Kanzleien sowie Anwält*innen, Beziehungen zu den NPO aufzubauen, mit denen sie arbeiten. Doch es besteht keine Verpflichtung, weiterhin für sie zu arbeiten. Darauf werden auch die NPO hingewiesen. Den NPO empfiehlt UPJ, sich ggf. mit neuen oder weiteren Rechtsfragen für eine neue Vermittlung anzumelden.