BIRNE7 e.V.
Die Rechtsberatung aus dem Netzwerk von UPJ unterstützte uns hervorragend beim Datenschutz und den Nutzungsbedingungen für die App “Fingerfunke”.
SALZWASSER e.V.
Mithilfe des Angebots von UPJ konnten wir gleich drei rechtliche Fragen klären. Die Pro-bono-Beratung war fundiert und umfangreich.
krisenchat gGmbH
UPJ hat uns geholfen unsere Rufbereitschaften arbeitsrechtlich bewerten zu lassen und erfolgreich zu implementieren.
Integration durch Sport und Bildung e.V.
Die Rechtsberatung war stets bedürfnisorientiert, kompetent, zuverlässig und im Ergebnis erfolgreich.
Hallo Einstein e.V.
Mithilfe des UPJ-Pro-bono-Programms für Rechtsberatung konnten wir unseren neuen Verein auf rechtssichere Füße stellen.
Open Ocean e.V.
Besonders für einen gemeinnützigen Verein sind Organisationen wie UPJ e.V. essenziell, um von relevanter Expertise zu profitieren.
Hudara gGmbH
Es ist toll, dass es diese rechtliche Unterstützung für gemeinnützige Initiativen gibt!
Kontaktstelle Wohnen
Mithilfe des UPJ-Netzwerks haben wir eine tolle Anwältin gefunden, die uns fachkundig beraten konnte.
Informationen für Non-Profit-Organisationen
Die UPJ Pro Bono Rechtsberatung richtet sich mit ihrem Vermittlungsangebot an Non-Profit-Organisationen, die in Deutschland tätig sind oder dies anstreben und nicht in der Lage sind, finanzielle Mittel für die Rechtsberatung aufzuwenden. Rechtsfragen von Privatpersonen und kurzfristige Anfragen können nicht vermittelt werden.
So funktioniert’s
Auch eine Pro-bono-Unterstützung benötigt Ihre Mitwirkung. Dafür sollten Sie eine Ansprechperson mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen für die Bearbeitung von Rückfragen bzw. die Umsetzung der Rechtsberatungsergebnisse zur Verfügung stellen. Ihr Vorstand oder Ihre Geschäftsführung sollten der Pro-bono-Rechtsberatung zustimmen. Das gewünschte Ergebnis sollte von Ihnen direkt genutzt werden. Sozialunternehmen bittet UPJ um einen Nachweis einer bindenden Verpflichtung, Überschüsse nicht privat zu entnehmen und zur Förderung der ideellen Aktivitäten einzusetzen. UPJ prüft diese Punkte und bereitet Ihre Pro-bono-Anfrage für die Vermittlung an Kanzleien entsprechend auf. Dieser Prozess nimmt ca. sechs Wochen in Anspruch.
Mögliche Rechtsfragen
UPJ vermittelt u.a. in folgenden Rechtsbereichen eine Pro-bono-Rechtsberatung:
- Wahl einer Rechtsform
- Umwandlung der Rechtsform
- Wirtschaftliche Tätigkeit und Gemeinnützigkeit
- Rechte und Pflichten als Arbeitgeber*in
- Verträge für feste, freie oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
- Arbeitsrechtsthemen mit internationalem Bezug
- Rechtliche Stellung der Geschäftsführung
- Haftung gegenüber der Organisation, den Gesellschafter*innen und Dritten
- Wichtige Versicherungen, Sozialversicherungspflichten
- Pflichten aus dem Zuwendungsbescheid
- Rückforderungsrisiken
- Vergabeverfahren: VOL, VOB und VOF
- Rechtlicher Rahmen für jede Form von Verträgen
- Mehrseitige Rechtsgeschäfte sicher gestalten
- z.B. bei Kaufverträgen, Mietverträgen / Leihverträgen u.a.
- Erwerb/Verwaltung von personenbezogenen Daten
- Professionelle Datensicherung und -verarbeitung
- Informationspflichten, Datenschutzbeauftragte
- Schutz des Namens, des Logos oder der eigenen Marke
- Anmeldung von Marken und Kennzeichen
- Risiken der kennzeichenrechtlichen Rechtsverfolgung
- Schutz des Rechtes am eigenen Bild und des Urhebers
- Veröffentlichung/Verlinkung externer Inhalte in Social-Media
- Umgang mit Lizenzen, Patenten
- Umstrukturierungsmaßnahmen / Ausgründungen
- Franchiseverträge
- gesetzliche Rahmenbedingungen, Fusionsverträge
- Auch für übergreifende Fragestellungen mit Bedeutung für die Adressat*innen einer NPO (z.B. Menschenrechte, Diskriminierung etc.), versuchen wir eine Kanzlei zu finden. Rechtsfragen von Privatpersonen und eilige Fristsachen können nicht vermittelt werden.
Pro Vermittlungsfall wird vom UPJ e.V. eine Gebühr erhoben, die der Ernsthaftigkeit der Pro-bono-Arbeit auch auf Seiten der NPO stärkeren Ausdruck verleiht. Diese Gebühr wird dann fällig, wenn eine Beratung erfolgreich vermittelt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs .
Pro-bono-Unterstützungsanfrage aufgeben?
1
Nehmen Sie über das Formular (unten) Kontakt mit uns auf.
2
UPJ sichtet Ihre Informationen, klärt Ihren genauen Bedarf und leitet Ihre aufbereitete Frage an das Kanzlei-Netzwerk weiter.
3
Nachdem Sie von UPJ informiert wurden, ob sich eine passende Kanzlei gefunden hat, entscheiden Sie, mit welcher Kanzlei Sie zusammenarbeiten möchten.
4
UPJ stellt den Kontakt her.
5
Nach erfolgreicher Vermittlung des Pro-bono-Mandats an eine Kanzlei wird ein geringer Ernsthaftigkeitsbeitrag an UPJ fällig.
6
Nach Abschluss des Pro-bono Mandats bittet Sie UPJ um ihr Feedback.
Hinweis: Unser Anfrageformular wird im Mozilla Firefox nicht optimal dargestellt. Am besten benutzen Sie einen anderen Webbrowser. Bei Problemen schreiben Sie uns gern:
Wissenswertes
Hier finden Sie hilfreiche Materialien und interessante Texte zu Pro-bono-Rechtsberatung: