Zielgruppe:
Freie Träger der Jugendhilfe, Projekt-/Bereichsleitungen, Geschäftsführungen, Mitarbeiter*innen
Die Veranstaltung ist kostenlos
Veranstalter:
UPJ Pro Bono Rechtsberatung
Referentinnen:
Rechtsanwältin Inka Müller-Seubert und wissenschaftliche Mitarbeiterin Michelle Pütz,
Internationale Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland
Jugendverbände und freie Träger von Jugendeinrichtungen stehen mit jeder neuen Projektförderung vor der Herausforderung, Verträge mit Dienstleister*innen und Mitarbeiter*innen zu gestalten. Dabei gilt es für die gemeinnützigen Organisationen, die Vorgaben der Zuwendungsgeber*innen zu erfüllen und von Anfang an sicherzustellen, dass die Honorar- und Personalmittel am Ende problemlos abgerechnet werden können. Wo genau liegen die Unterschiede zwischen Honorar- und Arbeitsverträgen und welche Pflichten entstehen hier für die Organisationen? Welche Befristungen ergeben sich für Arbeitsverhältnisse, wenn eine Finanzierung auf den Projektzeitraum beschränkt ist? Welche allgemeinen Regeln und besonderen Vorgaben können in Zuwendungsverträgen enthalten sein? Die Referentinnen erläutern entlang praxisnaher Beispiele und anhand von Checklisten, was bei der Projektvorbereitung zu beachten ist.
Der Vortrag behandelt unter anderem folgende Fragen:
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Zeit für eine Frage-Antwort-Runde. Hier können weitere Rechtsfragen eingehender dargestellt und erörtert werden. In diesem Online-Seminar wird jedoch keine rechtliche Prüfung von Einzelfällen vorgenommen werden.
Zu den Referentinnen:
Der Schwerpunkt von Inka Müller-Seubert liegt auf der arbeitsrechtlichen Beratung im Rahmen von Restrukturierungen. Darüber hinaus berät sie in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Besondere Kenntnisse besitzt sie außerdem in Datenschutzfragen im Beschäftigungskontext.
Michelle Pütz schloss sich im Juni dieses Jahres CMS als wissenschaftliche Mitarbeiterin an und ist seit dem unterstützend im Bereich der arbeitsrechtlichen Beratung in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts tätig. Im Juli dieses Jahres hat sie das erste Staatsexamen erfolgreich abgelegt.
Die Veranstaltung entstand in Zusammenarbeit von UPJ und dem Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. sowie dem Landesjugendring Brandenburg e.V.. Die CMS Stiftung unterstützt das Angebot durch die Vermittlung von Referent*innen (Anwält*innen).