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Pro Bono Woche 2021 / Deutschland

Gesellschaftliche Verantwortung in Zeiten der Transformation

Mit der Klimakrise, zunehmenden gesellschaftlichen Verwerfungen und der Digitalisierung erleben wir einen grundlegenden Transformationsprozess in Wirtschaft und Gesellschaft. Ein weiter so wird es nicht geben. Mit Ihnen, Jurist*innen, Vertreter*innen von Anwaltskanzleien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Fachöffentlichkeit möchten wir in der Pro Bono Woche diskutieren, wie die Transformation nachhaltig gestaltet werden kann, welchen Beitrag die Pro Bono Rechtsberatung dazu leisten kann und was vor diesem Hintergrund gesellschaftliche Verantwortung für Kanzleien bedeutet.

Montag 22. November 2021, 14.00-16.00 Uhr

Europäische Auftaktveranstaltung

The state and future of pro bono in Europe

Programm (download)

Dienstag, 23. November 2021, 10.00-11.30 Uhr

Online-Seminar für gemeinnützige Organisationen – Zielgruppe: Vereine mit Sitz in Deutschland

Die Virtuelle Mitgliederversammlung für Vereine. Chancen und Risiken im digitalen Zeitalter

Referent: Konrad Latz, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, Köln

Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht mehr möglich.

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Auch in der Zeit nach den strikten Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Pandemie werden viele gemeinnützige Organisationen ihre Mitgliederversammlungen online oder als Hybridveranstaltungen abhalten. Groß sind die Vorteile der digitalen Treffen gegenüber den örtlich beschränkten Zusammenkünften. Allerdings gilt es die rechtlichen Vorgaben zu beachten – angefangen bei der ordnungsgemäßen Einladung bis hin zur Abstimmung bei Personenwahlen oder Satzungsänderungen. Die Gesetzgebung hat im Frühjahr vergangenen Jahres mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (kurz: COVMG) den rechtlichen Rahmen für die virtuelle Mitgliederversammlung geschaffen. Diese Regelungen wurden Anfang dieses Jahres nochmals durch neue Regelungen ergänzt. Bei vielen Organisationen herrscht dennoch Unsicherheit bei der Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung im digitalen Raum.

Rechtsanwalt Konrad Latz ist spezialisiert auf das Gesellschafts- und Vereinsrecht und erläutert in seinem Online-Vortrag die rechtlichen Grundlagen, vermittelt allgemeine Rechtsgrundsätze zum Thema und gibt Ausblicke auf Gestaltungsmöglichkeiten nach der „Corona-Gesetzgebung“.

Inhalte:

  • Was sind die grundlegenden vereinsrechtlichen und satzungsgemäßen Vorgaben für die Einladung und Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung?
  • Welche Spannungsfelder gilt es bei der virtuellen Mitgliederversammlung zu beachten? – Wann ist eine Verschiebung einer Mitgliederversammlung möglich?
  • Wie können sich Vereine auf die Zeit nach Ablauf des COVMG Ende 2021 vorbereiten, um weiterhin hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu können?

Im Anschluss an den Vortrag ist eine Frage-/Antwortrunde mit den Teilnehmenden geplant. Hier können allgemeine rechtliche Fragen rund um das Thema Mitgliederversammlung im digitalen Raum erörtert werden.

Über den Referenten: Konrad Latz ist als Rechtsanwalt seit 2018 bei CMS Hasche Sigle tätig. Er berät in Fragen des Vereinsrechts sowie des Aktien- und GmbH-Rechts. Zu seinen Mandant*innen gehören nationale und internationale Unternehmen aller Wirtschaftszweige sowie (Groß-)Vereine. Er unterstützt unter anderem bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen sowie in Fragen der Corporate Governance, des Konzern- und Umwandlungsrechts.

Dienstag, 23. November 2021, 12.30-14.00 Uhr

Online-Seminar für gemeinnützige Organisationen

Hate Speech, Hasskriminalität und Digitale Gewalt

Referent: Dr. Ralph Oliver Graef, LL.M. (NYU) Rechtsanwalt, GRAEF Rechtsanwälte, Hamburg/Berlin

Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht mehr möglich.

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Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung und nach einem Jahr der weitläufigen Beschränkung des Meinungsaustausches auf die sozialen Medien, sehen sich gemeinnützige Organisationen mit der Frage konfrontiert, wie möglichen Anfeindungen im digitalen Raum begegnet werden kann. Hier geht es vorrangig um Prävention und Handlungsmöglichkeiten von Betroffenen. Das Online-Seminar wird unterschiedliche Angriffsformen wie Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung und andere in ihren rechtlichen Rahmen einordnen und aufzeigen, wie eine erste Reaktion aussehen kann bzw., welche rechtlichen Möglichkeiten hier zur Verfügung stehen. Es gilt, allgemeinen Unsicherheiten mit Grundlagenwissen zu begegnen und die dringendsten Fragen aus den unterschiedlichen Organisationen zu beantworten.

Rechtsanwalt Ralph Oliver Graef verfügt über umfassende Erfahrungen im Bereich Medienrecht und Presserecht und Krisenkommunikation.

Inhalte:

  • Was sind die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Definitionen von Hate Speech, Hasskriminalität und Digitale Gewalt??
  • Wie können Organisationen sich und ihre Mitarbeiter*innen vorbereiten und welche Sicherheitsvorkehrungen sind sinnvoll?
  • Welche rechtlichen Schritte können eingeleitet werden und wie sollte Hate Speech dokumentiert und angezeigt werden?
  • Gibt es rechtliche, psychosoziale und finanzielle Unterstützung für Betroffene?

Im Anschluss an den Vortrag ist eine Frage-/Antwortrunde mit den Teilnehmer*innen geplant. Hier können allgemeine rechtliche Fragen rund um die Themen Hate Speech und Hasskriminalität erörtert werden.

Über den Referenten: Dr. Ralph Oliver Graef ist Medienanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist nicht nur Gründer der Medienrechtskanzlei GRAEF Rechtsanwälte in Deutschland sondern auch als Anwalt in New York zugelassen und zudem Schiedsrichter der Independent Film & Television Alliance (IFTA), der in Los Angeles ansässigen weltweiten Vereinigung unabhängiger Filmproduzent*innen.

Mittwoch, 24. November 2021, 10.00-11.30 Uhr

Online-Seminar für studentische Berater*innen in Law Clinics (Teilnehmer*innen-Maximum: 20)

„Glauben Sie ja nicht, wen Sie vor sich haben!“ (Heinz Erhard) – Professionelle Wahrnehmung im Gespräch

Referentin: Eva Bettina Trittmann, Juristin, Coach, Mediatorin, Frankfurt am Main

Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht mehr möglich.

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Studentische Berater*innen in Law Clinics begegnen den Klient*innen als bisher unbekannte Menschen, mit denen sie ein konstruktives Gespräch führen und eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung aufbauen wollen. Sie kooperieren in Teams mit anderen studentischen Berater*innen, treffen dabei verbindliche Absprachen, geben einander Feedback und tragen Konflikte aus. In all diesen Begegnungen ist kommunikative Kompetenz der Schlüssel zum Erfolg, ebenso wie im Verhältnis zu Administrator*innen und Supervisor*innen der eigenen Law Clinic und externen Kooperationspartner*innen.

Ein wesentlicher Bestandteil kommunikativer Kompetenz ist die professionelle Wahrnehmung dessen, was in einer Gesprächssituation stattfindet, und zwar sowohl zwischen den Beteiligten als auch innerpsychisch bei jeder beteiligten Person. Dazu gehört eine saubere Unterscheidung zwischen dem gesprochenen bzw. gehörten Wort und nonverbalen Begleiterscheinungen, der Interpretation dieser Phänomene und der eigenen emotionalen Gestimmtheit. Zudem ist es hilfreich, typische Wahrnehmungsverzerrungen zu kennen, um sie in der Gesprächssituation zu erkennen und ihnen damit die Wirkung zu nehmen.

In diesem interaktiven Online-Seminar werden die Teilnehmer*innen mit ihren Wahrnehmungsvorlieben konfrontiert und erhalten Gelegenheit, ihr persönliches Wahrnehmungsrepertoire zu erweitern. Sie lernen zudem einige typische Wahrnehmungsverzerrungen kennen.

Methoden:

Schwerpunkt des Webinars ist das Erleben und Reflektieren der eigenen Wahrnehmungsvorlieben im Rahmen einer interaktiven Übungssequenz. Hinzu kommt ein ca. 15-minütiger Impulsvortrag zum Thema Wahrnehmungsverzerrungen. Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang zum Seminar ein Fotoprotokoll.

Über die Referentin: Eva Bettina Trittmann, M.C.J. (NYU) ist heute vor allem als Coach und Mediatorin tätig nach vielen Jahren im öffentlichen Dienst (u.a. Richterin am Amtsgericht – stellv. Direktorin a.D.) und in der universitären Lehre (J. W. Goethe-Universität, Frankfurt am Main).

Mittwoch, 24. November 2021, 17.00 Uhr

Panel-Diskussion

Pro-bono-Rechtsberatung in Zeiten der Transformation – Klimakrise und Digitalisierung als Treiber fundamentaler Veränderungen

Mit Vera Hahn, Senior Vice President, Head Corporate Sustainability, Bayer AG Dr. Annika Bleier, Kanzlei Graf von Westphalen Dr. Thomas Flatten, stellv. Vorstandssprecher Pro Bono Deutschland e.V., Kanzlei White & Case Moderation: Antje Neumann, JUVE, Verlag für juristische Information GmbH

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Klimakrise und Digitalisierung stellen nicht nur Unternehmen, sondern auch Kanzleien vor große Herausforderungen. Der gesellschaftliche Druck nimmt zu, Verantwortung zu übernehmen. Unternehmen geraten zunehmend in den Fokus von Nicht-Regierungsorganisationen und betroffenen Einzelpersonen, die bei der Wahl des Rechtswegs viel Kreativität entwickeln. Kanzleien müssen nicht nur die Reputationsrisiken ihrer Mandanten im Blick haben, sondern auch die eigenen. Sie sind selbst unternehmerisch tätig mit entsprechenden Erwartungen an die eigene gesellschaftliche Verantwortung.

Wir möchten darüber diskutieren, wie Unternehmen und Kanzleien zum Gelingen der Transformation beitragen können. Was bedeutet dieses Umfeld für Kanzleien und insbesondere deren Pro bono Engagement? Wie bleiben Kanzleien glaubwürdig angesichts kommerzieller Vertretung von Mandanten einerseits und dem unentgeltlichen Einsatz für den guten Zweck zugunsten von Menschenrechts- und Umweltorganisationen

Freitag, 26. November 2021, 12.30-14.00 Uhr

Online-Seminar für gemeinnützige Organisationen

Das Neutralitätsgebot. Zum Umgang mit Angriffen auf politische Bildungsarbeit

Referent*innen: Linda Vögele, Dr. Mattias S. Prange und Dr. Jan Schubert, Rechtsanwält*innen bei Gibson, Dunn & Crutcher, Frankfurt am Main

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Wenn sich gemeinnützige Organisationen und Initiativen beispielweise im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen, Bildungsangeboten oder kulturellen Aktivitäten gegen Diskriminierungen oder zu allgemeinen Themen positionieren, sehen sie sich manchmal dem Vorwurf ausgesetzt, das Neutralitätsgebot zu verletzen, oder ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Dies führt zu Verunsicherung und kann das Engagement in der Bildungs- und Vermittlungsarbeit, zu deren Aufgabenspektrum es gehört, Missstände aufzuzeigen und einzuordnen, die oftmals auch politische Aufmerksamkeit genießen, behindern. Im Winter 2021 – und nach einem turbulenten und bemerkenswerten Jahr der öffentlichen Meinungsbildung (auch im Zusammenhang mit der Bundestagswahl), gilt es deshalb umso mehr, die Handlungsspielräume auszuloten und mehr Sicherheit zu erlangen für Projektarbeit und Ehrenamt.

Das Team von Rechtsanwält*innen erläutert in ihrem Online-Vortrag den rechtlichen Rahmen des Neutralitätsgebots im Kontext der Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen und vermittelt Grundlagen zu Fragen der Gefährdung der Gemeinnützigkeit im genannten Spannungsfeld.

Inhalte:

  • Was ist das Neutralitätsgebot und gilt es für gemeinnützige Organisationen?
  • Ergeben sich aus der staatlichen Förderung von gemeinnützigen Organisationen in diesem Zusammenhang besondere Regeln und Pflichten?
  • Praxisbeispiele zu (vermeintlichen) Verletzungen des Neutralitätsgebots
  • Welche Grenzen ergeben sich aus dem rechtlichen Status als gemeinnützige Organisation für deren inhaltliche Arbeit?
  • Was sind mögliche Folgen bei Überschreitung dieser Grenzen?

Im Anschluss an den Vortrag ist eine Frage-/Antwortrunde mit den Teilnehmenden geplant. Hier können allgemeine rechtliche Fragen rund um das Neutralitätsgebot erörtert werden.

Die Referent*innen sind Rechtsanwält*innen bei der international tätigen Kanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP. Linda Vögele berät Unternehmen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts. Jan Schubert und Mattias S. Prange sind spezialisiert auf die Beratung von Mandanten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen. Neben den genannten Tätigkeitsschwerpunkten beraten sie auf pro bono Basis regelmäßig gemeinnützige Organisationen.