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SUMMARY:Online-Seminar: Wann ist es ein Arbeitsverhältnis und wann eine Dienstleistung? Rechtliche Fragen und Antworten zu Arbeitsrecht und Vertragsgestaltung
DESCRIPTION:Zielgruppe:\nFreie Träger der Jugendhilfe\, Projekt-/Bereichsleitungen\, Geschäftsführungen\, Mitarbeiter*innen \nDie Veranstaltung ist kostenlos \nVeranstalter:\nUPJ Pro Bono Rechtsberatung \nReferentinnen: \n\nRechtsanwältin Inka Müller-Seubert und wissenschaftliche Mitarbeiterin Michelle Pütz\,\nInternationale Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland \nJugendverbände und freie Träger von Jugendeinrichtungen stehen mit jeder neuen Projektförderung vor der Herausforderung\, Verträge mit Dienstleister*innen und Mitarbeiter*innen zu gestalten. Dabei gilt es für die gemeinnützigen Organisationen\, die Vorgaben der Zuwendungsgeber*innen zu erfüllen und von Anfang an sicherzustellen\, dass die Honorar- und Personalmittel am Ende problemlos abgerechnet werden können. Wo genau liegen die Unterschiede zwischen Honorar- und Arbeitsverträgen und welche Pflichten entstehen hier für die Organisationen? Welche Befristungen ergeben sich für Arbeitsverhältnisse\, wenn eine Finanzierung auf den Projektzeitraum beschränkt ist? Welche allgemeinen Regeln und besonderen Vorgaben können in Zuwendungsverträgen enthalten sein? Die Referentinnen erläutern entlang praxisnaher Beispiele und anhand von Checklisten\, was bei der Projektvorbereitung zu beachten ist. \nDer Vortrag behandelt unter anderem folgende Fragen: \n\nWas genau sind Honorarverträge?\nWie lassen sich die Vertragsformate Dienstvertrag und Arbeitsvertrag voneinander abgrenzen?\nWas ist in Bezug auf die sogenannte Scheinselbständigkeit zu beachten?\nWie kann ein angemessener Honorarsatz ermittelt werden?\nSind befristete Arbeitsverträge nach dem TzBfG zulässig und wie kann ein Arbeitsvertrag entfristet werden?\nWelche Regeln finden sich in Zuwendungsbescheiden und worauf ist hier zu achten?\n\nIm Anschluss an den Vortrag gibt es Zeit für eine Frage-Antwort-Runde. Hier können weitere Rechtsfragen eingehender dargestellt und erörtert werden. In diesem Online-Seminar wird jedoch keine rechtliche Prüfung von Einzelfällen vorgenommen werden. \n  \nZu den Referentinnen: \nDer Schwerpunkt von Inka Müller-Seubert liegt auf der arbeitsrechtlichen Beratung im Rahmen von Restrukturierungen. Darüber hinaus berät sie in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Besondere Kenntnisse besitzt sie außerdem in Datenschutzfragen im Beschäftigungskontext.\nMichelle Pütz schloss sich im Juni dieses Jahres CMS als wissenschaftliche Mitarbeiterin an und ist seit dem unterstützend im Bereich der arbeitsrechtlichen Beratung in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts tätig. Im Juli dieses Jahres hat sie das erste Staatsexamen erfolgreich abgelegt. \nDie Veranstaltung entstand in Zusammenarbeit von UPJ und dem Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. sowie dem Landesjugendring Brandenburg e.V.. Die CMS Stiftung unterstützt das Angebot durch die Vermittlung von Referent*innen (Anwält*innen).
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SUMMARY:Pro Bono Woche 2021 / Deutschland
DESCRIPTION:Gesellschaftliche Verantwortung in Zeiten der Transformation \nMit der Klimakrise\, zunehmenden gesellschaftlichen Verwerfungen und der Digitalisierung erleben wir einen grundlegenden Transformationsprozess in Wirtschaft und Gesellschaft. Ein weiter so wird es nicht geben. Mit Ihnen\, Jurist*innen\, Vertreter*innen von Anwaltskanzleien\, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Fachöffentlichkeit möchten wir in der Pro Bono Woche diskutieren\, wie die Transformation nachhaltig gestaltet werden kann\, welchen Beitrag die Pro Bono Rechtsberatung dazu leisten kann und was vor diesem Hintergrund gesellschaftliche Verantwortung für Kanzleien bedeutet. \nMontag 22. November 2021\, 14.00-16.00 Uhr \nEuropäische Auftaktveranstaltung\nThe state and future of pro bono in Europe \nProgramm (download) \nDienstag\, 23. November 2021\, 10.00-11.30 Uhr \nOnline-Seminar für gemeinnützige Organisationen – Zielgruppe: Vereine mit Sitz in Deutschland \nDie Virtuelle Mitgliederversammlung für Vereine. Chancen und Risiken im digitalen Zeitalter\nReferent: Konrad Latz\, Rechtsanwalt\, CMS Hasche Sigle\, Köln \nEine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht mehr möglich. \nMehr lesen \nAuch in der Zeit nach den strikten Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Pandemie werden viele gemeinnützige Organisationen ihre Mitgliederversammlungen online oder als Hybridveranstaltungen abhalten. Groß sind die Vorteile der digitalen Treffen gegenüber den örtlich beschränkten Zusammenkünften. Allerdings gilt es die rechtlichen Vorgaben zu beachten – angefangen bei der ordnungsgemäßen Einladung bis hin zur Abstimmung bei Personenwahlen oder Satzungsänderungen. Die Gesetzgebung hat im Frühjahr vergangenen Jahres mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-\, Genossenschafts-\, Vereins-\, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (kurz: COVMG) den rechtlichen Rahmen für die virtuelle Mitgliederversammlung geschaffen. Diese Regelungen wurden Anfang dieses Jahres nochmals durch neue Regelungen ergänzt. Bei vielen Organisationen herrscht dennoch Unsicherheit bei der Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung im digitalen Raum. \nRechtsanwalt Konrad Latz ist spezialisiert auf das Gesellschafts- und Vereinsrecht und erläutert in seinem Online-Vortrag die rechtlichen Grundlagen\, vermittelt allgemeine Rechtsgrundsätze zum Thema und gibt Ausblicke auf Gestaltungsmöglichkeiten nach der „Corona-Gesetzgebung“. \nInhalte: \n\nWas sind die grundlegenden vereinsrechtlichen und satzungsgemäßen Vorgaben für die Einladung und Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung?\nWelche Spannungsfelder gilt es bei der virtuellen Mitgliederversammlung zu beachten? – Wann ist eine Verschiebung einer Mitgliederversammlung möglich?\nWie können sich Vereine auf die Zeit nach Ablauf des COVMG Ende 2021 vorbereiten\, um weiterhin hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu können?\n\nIm Anschluss an den Vortrag ist eine Frage-/Antwortrunde mit den Teilnehmenden geplant. Hier können allgemeine rechtliche Fragen rund um das Thema Mitgliederversammlung im digitalen Raum erörtert werden. \nÜber den Referenten: Konrad Latz ist als Rechtsanwalt seit 2018 bei CMS Hasche Sigle tätig. Er berät in Fragen des Vereinsrechts sowie des Aktien- und GmbH-Rechts. Zu seinen Mandant*innen gehören nationale und internationale Unternehmen aller Wirtschaftszweige sowie (Groß-)Vereine. Er unterstützt unter anderem bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen sowie in Fragen der Corporate Governance\, des Konzern- und Umwandlungsrechts. \nDienstag\, 23. November 2021\, 12.30-14.00 Uhr \nOnline-Seminar für gemeinnützige Organisationen \nHate Speech\, Hasskriminalität und Digitale Gewalt\nReferent: Dr. Ralph Oliver Graef\, LL.M. (NYU) Rechtsanwalt\, GRAEF Rechtsanwälte\, Hamburg/Berlin \nEine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht mehr möglich. \nMehr lesen \nMit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung und nach einem Jahr der weitläufigen Beschränkung des Meinungsaustausches auf die sozialen Medien\, sehen sich gemeinnützige Organisationen mit der Frage konfrontiert\, wie möglichen Anfeindungen im digitalen Raum begegnet werden kann. Hier geht es vorrangig um Prävention und Handlungsmöglichkeiten von Betroffenen. Das Online-Seminar wird unterschiedliche Angriffsformen wie Beleidigung\, Verleumdung\, Bedrohung und andere in ihren rechtlichen Rahmen einordnen und aufzeigen\, wie eine erste Reaktion aussehen kann bzw.\, welche rechtlichen Möglichkeiten hier zur Verfügung stehen. Es gilt\, allgemeinen Unsicherheiten mit Grundlagenwissen zu begegnen und die dringendsten Fragen aus den unterschiedlichen Organisationen zu beantworten. \nRechtsanwalt Ralph Oliver Graef verfügt über umfassende Erfahrungen im Bereich Medienrecht und Presserecht und Krisenkommunikation. \nInhalte: \n\nWas sind die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Definitionen von Hate Speech\, Hasskriminalität und Digitale Gewalt??\nWie können Organisationen sich und ihre Mitarbeiter*innen vorbereiten und welche Sicherheitsvorkehrungen sind sinnvoll?\nWelche rechtlichen Schritte können eingeleitet werden und wie sollte Hate Speech dokumentiert und angezeigt werden?\nGibt es rechtliche\, psychosoziale und finanzielle Unterstützung für Betroffene?\n\nIm Anschluss an den Vortrag ist eine Frage-/Antwortrunde mit den Teilnehmer*innen geplant. Hier können allgemeine rechtliche Fragen rund um die Themen Hate Speech und Hasskriminalität erörtert werden. \nÜber den Referenten: Dr. Ralph Oliver Graef ist Medienanwalt\, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist nicht nur Gründer der Medienrechtskanzlei GRAEF Rechtsanwälte in Deutschland sondern auch als Anwalt in New York zugelassen und zudem Schiedsrichter der Independent Film & Television Alliance (IFTA)\, der in Los Angeles ansässigen weltweiten Vereinigung unabhängiger Filmproduzent*innen. \nMittwoch\, 24. November 2021\, 10.00-11.30 Uhr \nOnline-Seminar für studentische Berater*innen in Law Clinics (Teilnehmer*innen-Maximum: 20) \n„Glauben Sie ja nicht\, wen Sie vor sich haben!“ (Heinz Erhard) – Professionelle Wahrnehmung im Gespräch\nReferentin: Eva Bettina Trittmann\, Juristin\, Coach\, Mediatorin\, Frankfurt am Main \nEine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht mehr möglich. \nMehr lesen \nStudentische Berater*innen in Law Clinics begegnen den Klient*innen als bisher unbekannte Menschen\, mit denen sie ein konstruktives Gespräch führen und eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung aufbauen wollen. Sie kooperieren in Teams mit anderen studentischen Berater*innen\, treffen dabei verbindliche Absprachen\, geben einander Feedback und tragen Konflikte aus. In all diesen Begegnungen ist kommunikative Kompetenz der Schlüssel zum Erfolg\, ebenso wie im Verhältnis zu Administrator*innen und Supervisor*innen der eigenen Law Clinic und externen Kooperationspartner*innen. \nEin wesentlicher Bestandteil kommunikativer Kompetenz ist die professionelle Wahrnehmung dessen\, was in einer Gesprächssituation stattfindet\, und zwar sowohl zwischen den Beteiligten als auch innerpsychisch bei jeder beteiligten Person. Dazu gehört eine saubere Unterscheidung zwischen dem gesprochenen bzw. gehörten Wort und nonverbalen Begleiterscheinungen\, der Interpretation dieser Phänomene und der eigenen emotionalen Gestimmtheit. Zudem ist es hilfreich\, typische Wahrnehmungsverzerrungen zu kennen\, um sie in der Gesprächssituation zu erkennen und ihnen damit die Wirkung zu nehmen. \nIn diesem interaktiven Online-Seminar werden die Teilnehmer*innen mit ihren Wahrnehmungsvorlieben konfrontiert und erhalten Gelegenheit\, ihr persönliches Wahrnehmungsrepertoire zu erweitern. Sie lernen zudem einige typische Wahrnehmungsverzerrungen kennen. \nMethoden: \nSchwerpunkt des Webinars ist das Erleben und Reflektieren der eigenen Wahrnehmungsvorlieben im Rahmen einer interaktiven Übungssequenz. Hinzu kommt ein ca. 15-minütiger Impulsvortrag zum Thema Wahrnehmungsverzerrungen. Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang zum Seminar ein Fotoprotokoll. \nÜber die Referentin: Eva Bettina Trittmann\, M.C.J. (NYU) ist heute vor allem als Coach und Mediatorin tätig nach vielen Jahren im öffentlichen Dienst (u.a. Richterin am Amtsgericht – stellv. Direktorin a.D.) und in der universitären Lehre (J. W. Goethe-Universität\, Frankfurt am Main). \nMittwoch\, 24. November 2021\, 17.00 Uhr \nPanel-Diskussion  \nPro-bono-Rechtsberatung in Zeiten der Transformation – Klimakrise und Digitalisierung als Treiber fundamentaler Veränderungen\nMit\nVera Hahn\, Senior Vice President\, Head Corporate Sustainability\, Bayer AG\nDr. Annika Bleier\, Kanzlei Graf von Westphalen\nDr. Thomas Flatten\, stellv. Vorstandssprecher Pro Bono Deutschland e.V.\, Kanzlei White & Case\nModeration: Antje Neumann\, JUVE\, Verlag für juristische Information GmbH \nEine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht mehr möglich. \nMehr lesen \nKlimakrise und Digitalisierung stellen nicht nur Unternehmen\, sondern auch Kanzleien vor große Herausforderungen. Der gesellschaftliche Druck nimmt zu\, Verantwortung zu übernehmen. Unternehmen geraten zunehmend in den Fokus von Nicht-Regierungsorganisationen und betroffenen Einzelpersonen\, die bei der Wahl des Rechtswegs viel Kreativität entwickeln. Kanzleien müssen nicht nur die Reputationsrisiken ihrer Mandanten im Blick haben\, sondern auch die eigenen. Sie sind selbst unternehmerisch tätig mit entsprechenden Erwartungen an die eigene gesellschaftliche Verantwortung. \nWir möchten darüber diskutieren\, wie Unternehmen und Kanzleien zum Gelingen der Transformation beitragen können. Was bedeutet dieses Umfeld für Kanzleien und insbesondere deren Pro bono Engagement? Wie bleiben Kanzleien glaubwürdig angesichts kommerzieller Vertretung von Mandanten einerseits und dem unentgeltlichen Einsatz für den guten Zweck zugunsten von Menschenrechts- und Umweltorganisationen \nFreitag\, 26. November 2021\, 12.30-14.00 Uhr \nOnline-Seminar für gemeinnützige Organisationen  \nDas Neutralitätsgebot. Zum Umgang mit Angriffen auf politische Bildungsarbeit\nReferent*innen: Linda Vögele\, Dr. Mattias S. Prange und Dr. Jan Schubert\, Rechtsanwält*innen bei Gibson\, Dunn & Crutcher\, Frankfurt am Main \nEine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht mehr möglich. \nMehr lesen \nWenn sich gemeinnützige Organisationen und Initiativen beispielweise im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen\, Bildungsangeboten oder kulturellen Aktivitäten gegen Diskriminierungen oder zu allgemeinen Themen positionieren\, sehen sie sich manchmal dem Vorwurf ausgesetzt\, das Neutralitätsgebot zu verletzen\, oder ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Dies führt zu Verunsicherung und kann das Engagement in der Bildungs- und Vermittlungsarbeit\, zu deren Aufgabenspektrum es gehört\, Missstände aufzuzeigen und einzuordnen\, die oftmals auch politische Aufmerksamkeit genießen\, behindern. Im Winter 2021 – und nach einem turbulenten und bemerkenswerten Jahr der öffentlichen Meinungsbildung (auch im Zusammenhang mit der Bundestagswahl)\, gilt es deshalb umso mehr\, die Handlungsspielräume auszuloten und mehr Sicherheit zu erlangen für Projektarbeit und Ehrenamt. \nDas Team von Rechtsanwält*innen erläutert in ihrem Online-Vortrag den rechtlichen Rahmen des Neutralitätsgebots im Kontext der Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen und vermittelt Grundlagen zu Fragen der Gefährdung der Gemeinnützigkeit im genannten Spannungsfeld. \nInhalte: \n\nWas ist das Neutralitätsgebot und gilt es für gemeinnützige Organisationen?\nErgeben sich aus der staatlichen Förderung von gemeinnützigen Organisationen in diesem Zusammenhang besondere Regeln und Pflichten?\nPraxisbeispiele zu (vermeintlichen) Verletzungen des Neutralitätsgebots\nWelche Grenzen ergeben sich aus dem rechtlichen Status als gemeinnützige Organisation für deren inhaltliche Arbeit?\nWas sind mögliche Folgen bei Überschreitung dieser Grenzen?\n\nIm Anschluss an den Vortrag ist eine Frage-/Antwortrunde mit den Teilnehmenden geplant. Hier können allgemeine rechtliche Fragen rund um das Neutralitätsgebot erörtert werden. \nDie Referent*innen sind Rechtsanwält*innen bei der international tätigen Kanzlei Gibson\, Dunn & Crutcher LLP. Linda Vögele berät Unternehmen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts. Jan Schubert und Mattias S. Prange sind spezialisiert auf die Beratung von Mandanten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen. Neben den genannten Tätigkeitsschwerpunkten beraten sie auf pro bono Basis regelmäßig gemeinnützige Organisationen.
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