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SUMMARY:8.-12. Juni 2026 European Pro Bono Week
DESCRIPTION:European Pro Bono Week 2026 – Programm Deutschland\n																														 \nMontag\, 8. Juni 2026\, 15:00 Uhr\nOnline (en)European Launch Event: \nReinforcing Pro Bono Ecosystems: Building Partnerships That Last.\nSpeakers: \n\nKathryn Beck\, Head of Legal\, TrustLaw\nCarlotta Besozzi\, Director of Civil Society Europe\nToby Brown\, Chair of UK Pro Bono Week\nMarion Edge\, Pro Bono Counsel at Dechert\nLune de Rijck\, Project Officer Clearinghouse at Pro Bono Connect\nLauren Meyer\, Deputy Public Service Counsel\, EMEA at Latham & Watkins\nEve Runyon\, President and CEO of Pro Bono Institute\nFrancesco Zatelli\, Director & Co-founder Pro Publico\n\n			\n					Informationen und Anmeldung\n					 \nVeranstalter: \n																														 \nMittwoch\, 10. Juni 2025\, 11:00-12:30 Uhr \nOnline-Seminar (de) \nScheinselbständigkeit auch in gemeinnützigen Organisationen– Verantwortung auf Auftraggeberseite\nReferentinnen: \nKatrin Gratzfeld und Antonia Gutsche\, Taylor Wessing \nZielgruppe: \nMitarbeiter*innen und Führungskräfte mit Personalverantwortung in gemeinnützigen OrganisationenDiese Veranstaltung richtet sich an Organisationen als Auftraggeber*innen\, NICHT an freie Mitarbeiter*innen (Auftragnehmer-Seite) \n\n																Programm\n						 \nViele Verantwortliche in gemeinnützigen Organisationen sind aktuell beunruhigt: Unter anderem das sogenannte „Herrenberg“-Urteil hat zu erheblichen Unsicherheiten im Hinblick auf eine verschärfte Prüfpraxis der Sozialversicherungsträger geführt und macht eine Neubewertung der Beauftragung selbständiger Dienstleister*innen erforderlich. In gemeinnützigen Organisationen stehen – häufig\, aber nicht ausschließlich – Lehrkräfte im Fokus\, die (ggf.) unter den Ausnahmetatbestand des § 127 SGB IV fallen. Zwar gilt aktuell noch eine Übergangsregelung mit Schonfrist. Es ist jedoch davon auszugehen\, dass sich die Anforderungen an Auftraggeber*innen weiter verschärfen werden. Für Organisationen mit Personalverantwortung stellt sich daher umso dringlicher die Frage\, wie bestehende und zukünftige Formen der Zusammenarbeit rechtssicher und prüfungsfest gestaltet werden können. \nIn diesem Infoseminar erhaltet ihr eine fundierte Einordnung und konkrete Orientierung für die Praxis: Erfahrene Expertinnen geben einen Überblick über die aktuelle Rechtslage\, einschließlich der verlängerten Übergangsregelungen und der Besonderheiten des § 127 SGB IV\, ordnen die jüngsten Entwicklungen – insbesondere im Lichte des „Herrenberg“-Urteils – verständlich ein und zeigen anhand typischer Konstellationen auf\, wo konkrete Risiken liegen. Im Fokus stehen umsetzbare Hinweise für den Umgang mit freien Mitarbeitenden: Was ist jetzt zu prüfen? Wo besteht akuter Handlungsbedarf? Und welche nächsten Schritte sind sinnvoll\, um rechtliche und finanzielle Risiken vorausschauend zu begrenzen? \nInhalte des Vortrags \n\nEinordnung des Begriffs „Scheinselbständigkeit“ und Kriterien zur Bewertung bestehender freier Mitarbeit\nRelevante Anwendungsbereiche und betroffene Tätigkeitsfelder – insbesondere im Bildungs- und Trainingskontext\nÜbertragbarkeit auf andere Formen der Zusammenarbeit außerhalb klassischer Lehrtätigkeit\nAblauf und Praxis von Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger\nKriterien für die Entscheidung: Wann ist eine vertiefte Einzelfallprüfung sinnvoll oder notwendig?\nAktuelle Entwicklungen und politische Diskussionen – einschließlich möglicher Änderungen bei Fristen und Regelungen\n\nIm Anschluss an den Vortrag stehen die Referentinnen für Rechtsfragen zur Verfügung. Hier können einzelne Aspekte vertieft und erörtert werden. Im Rahmen dieses Seminars kann jedoch keine rechtliche Einzelfallberatung erfolgen. \nDie Referentinnen: \nDr. Katrin Gratzfeld und Dr. Antonia Gutsche gehören beide zum großen Arbeitsrechtsteam der Kanzlei Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB in Düsseldorf. Sie beraten Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich Fremdpersonal-Compliance. \n			\n					Anmelden für die Online-Teilnahme\n					 \nVeranstalter: \n																														 \nWir danken: \n																														 \nDonnerstag\, 11. Juni 2026\, 10:00-12:30 Uhr \nHybrid-Veranstaltung (de) – Online und in Präsenz in Berlin \nFührungsrollen und Strukturentwicklung im Verein– Wie Pro-bono-Beratung zur Entwicklung tragfähiger Lösungen beiträgt\nSprecher*innen: \n\n\nImke Dierßen\, Selbständige Organisationsberaterin und Dialogpartnerin der Schmid Stiftung \n\n\nSusanne Ebert\, Schmid Stiftung \n\nJörg Hanke\, Skadden\, Arps\, Slate\, Meagher & Flom LLP and Affiliates\nValentin Mezger und Thomas Stüber\, LATHAM & WATKINS LLP\nBenita Piechaczek\, UPJ Pro Bono Rechtsberatung\nFranz-Martin Schäfer\, Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt\nSebastian Zezulka\, CorrelAid e.V. \n\nZielgruppe: \nMitarbeiter*innen und Führungskräfte in gemeinnützigen Organisationen\, engagierte Organisationsberater*innen und Anwält*innen aus dem Pro-bono-Feld sowie Vertreter*innen aus Engagement-Sektor\, Politik und Verwaltung \n\n																Programm\n						 \nDie Sprecher*innen nehmen die Rollen von Vorstand und Leitung in Vereinen in den Blick. Es ist zu beobachten\, dass bürokratische Vorgaben\, die Professionalisierung des Feldes oder Generationenwechsel Organisationen und deren Verantwortliche vor Herausforderungen stellen. Dann gilt es\, die Handlungsfähigkeit im Zusammenspiel von hauptamtlicher und ehrenamtlicher Arbeit zu gewährleisten – trotz rückläufiger Bereitschaft der Engagierten Verantwortung und Haftung zu übernehmen. Zugleich braucht es einen sorgfältigen Blick auf die spezifischen Rahmenbedingungen der Rechtsform des gemeinnützigen Vereins\, die nicht in allen Entwicklungsphasen passend sind oder durch organisatorische Veränderungen grundlegende Strukturfragen aufwerfen. \nDie Veranstaltung greift diese Fragestellungen auf und beleuchtet sie aus zwei Perspektiven: aus organisationsstruktureller Sicht sowie aus rechtlicher Sicht mit Blick auf Gesellschafts-\, Arbeitsrecht und Compliance. Dabei wird aufgezeigt\, wie Rechtsanwält*innen und Organisationsberater*innen pro bono unterstützen können\, um tragfähige Lösungen zu entwickeln und die Strukturen gemeinnütziger Organisationen nachhaltig zu stärken. \n  \nAblauf: \n10:00 UhrBegrüßung \n10:10 UhrPanel 1 – Thematische Einführung \n10:45 – 11:20 UhrPanel 2 – Vertiefung und praktische Beispiele \n11:20 – 11:30 UhrPause \n11:30 – 12:00 UhrPanel 3 – Konkretes Fallbeispiel / Rechtsberatung \n12:00 – 12:25 UhrAustausch in Gruppen \n12:25 – 12:30 UhrAbschlussrunde \n12:30 – 14:00 UhrNur vor Ort: Netzwerken und Imbiss \n  \nIn diese Kooperationsveranstaltung der Schmid Stiftung und der UPJ Pro Bono Rechtsberatung fließen Erfahrungswerte beider Mittlerorganisationen für Pro-bono-Unterstützung ein. Die Idee Synergien gezielt zu nutzen\, folgt dem Ansatz der Pro Bono Allianz Deutschland. \nIm Anschluss an die Panelgespräche laden wir bei Snacks und Getränken zum Netzwerken ein. (Ende 14:00 Uhr) \n			\n					Anmelden für Berlin (in Präsenz)\n					 \nOsborne Clarke\, Schinkelplatz 5\, 10117 Berlin / Die Plätze vor Ort sind begrenzt. (Eine Bestätigung der Reservierung erfolgt individuell) \n			\n					Anmelden für die Online-Teilnahme\n					 \nVeranstalter: \n																														 \nHosted by:
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